Was bedeutet die Bauart-Angabe für Kaminöfen?

Einige Hersteller führen für ihre Kaminöfen eine Bauart-Angabe. Dabei geht es im Wesentlichen um die Funktion der Ofentür.

  • Bauart 1 (auch A1):
    Diese Bauartangabe bedeutet, dass der Ofen / Kamin über eine selbstschließende Tür verfügt oder dass der Querschnitt einer offenen Türöffnung nicht größer als 0,05 qm ist. Die geschlossene Betriebsweise kann beispielsweise durch Federscharniere oder durch Gasdruckfedern, alternativ durch einen Zugmechanismus oder durch Schwerkraft (bei hochschiebbaren Türen) erreicht werden. Werden diese Türen im offenen Zustand freigegeben, schließen sie selbsttätig.
  • Bauart 2 (auch A2):
    Diese Bauartangabe bedeutet, dass der Ofen / Kamin mit offener oder geschlossener Tür betrieben werden kann. Besonderes Augenmerk verdient in diesem Fall das Thema Verbrennungsluftzufuhr und Funkenschutz für brennbare Fußböden. Außerdem sind diese Feuerstätten nicht für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins geeignet.

Diese Bauartangaben wurden inzwischen durch die Vorschriften DIN EN 13240 und 13229 ersetzt.

Öfen der Bauart 1 können annähernd verhindern, dass Funken oder Rauchgas in den Aufstellraum entweichen. Dies ist maximal bei der Bedienung des Ofens während des Betriebs möglich.

In modernen Bauten können solche Öfen darüber hinaus vorgeschrieben sein, weil hier aufgrund der dichten Gebäudehülle und bei gleichzeitig betriebenen Abluftanlagen (Dunstabzug oder Be- und Entlüftung) der Rauchgasweg umgekehrt werden und somit durch eine offene Türöffnung in den Aufstellraum gelangen könnte. Meist ist diese Forderung verbunden mit dem Einbau einer auf Raumluftunabhängigkeit geprüften Feuerstätte. Nähere Informationen dazu liefert der zuständige Schornsteinfeger. Öfen für den raumluftunabhängigen Betrieb haben die meisten Hersteller im Programm.


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