Welche Vorschriften sind beim Schornsteinbau zu beachten?

Wer einen Schornstein errichten möchte, muss verschiedene Vorschriften und Gesetze befolgen. Aber keine Bange – zieht man rechtzeitig den Schornsteinfeger zu Rate, ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Denn er kennt die rechtlichen Vorgaben für die jeweilige Region.

Landesbauordnung

Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Die Bauordnungen der Länder basieren auf einer gemeinsamen Musterbauordnung, können im Detail jedoch erheblich voneinander abweichen. Im Regelfall ist für die Errichtung von häuslichen Feuerungsanlagen jedoch keine Baugenehmigung erforderlich. Es kann aber sein, dass schon vorab die Zustimmung durch den zuständigen Schornsteinfeger oder Kaminkehrer gefordert wird.

Jedes Bundesland hat seine Feuerungsverordnung

Die Feuerungsverordnungen der Bundesländer basieren ebenfalls auf einem Musterdokument. Daher können auch sie im Einzelfall von einander abweichen. Sie stellen in jedem Fall sehr konkrete Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen.

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)

Immissionsschutz besitzt in Deutschland einen großen Stellenwert, denn Rauchgase aus Schornsteinen dürfen nicht zu Belästigungen führen. Staubgehalt und Ableitbedingungen von Rauchgasen sind in der 1. BImschV geregelt.

Technische Regeln und Vorschriften

Zur Errichtung von Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke sind außerdem folgende Vorschriften und Dokumente maßgeblich:

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse (zum Beispiel: EG-Konformitätserklärungen der Hersteller),
  • DIN V 18160-1 (Planung und Ausführung von Abgasanlagen),
  • DIN 18160-5 (Anforderungen, Planung und Ausführung von Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten),
  • DVGW-TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.),
  • TRF (Technische Regeln für Flüssiggas)
  • TROL (Technische Regeln für den Ofen- und Luftheizungsbau)
  • DIN 1056 (Berechnung und Ausführung freistehender Schornsteine in Massivbauart )
  • DIN 4133 (Berechnung und Ausführung freistehender Schornsteine aus Stahl),
  • Einbauanleitungen der Hersteller

Feuerungsanlagen bestehen aus Bauprodukten. In der Regel dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die das nationale Ü-Zeichen oder die europäische CE-Kennzeichnung als Verwendbarkeitsnachweis tragen. Bei Ofenexperte.de tragen alle relevanten Bauteile und Baumaterialien das entsprechende Zertifikat.


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